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Rechtsschutzversicherung für Hundehaltende

Eine Dienstleistung der SKG

Aufgrund der vielen gesetzlichen Bestimmungen werden Hundehaltende immer öfter in Administrativ- und Strafverfahren verwickelt. Die SKG hat deshalb für ihre Mitglieder eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, welche in solchen Fällen Unterstützung bietet und die Kosten übernimmt. Es handelt sich dabei um eine ganz speziell auf die Bedürfnisse der Hundehaltenden zugeschnittene Versicherung, welche dort hilft, wo die meisten anderen Rechtsschutzversicherungen keine Deckung bieten, nämlich im Straf-, Schadenersatz- und Verwaltungsrecht. Zudem profitieren die SKG Mitglieder vom Beratungs-Rechtsschutz und seit 2016 neu auch vom Nachbar- und Versicherungsrecht.

Ist eine Person gebissen worden, folgt eine Meldung des Hundes an das Veterinäramt. Dort wird in einem Verwaltungsverfahren die Gefährlichkeit des Hundes abge­klärt. Für die Unterstützung in diesem Verfahren kommt die Rechtsschutzversicherung für SKG-Mitglieder auf. Manchmal folgt sogar noch ein Strafver­fahren wegen Körperverletzung. Auch dieses Verfahren ist von der Versiche­rung abgedeckt.

Alle SKG-Mitglieder sind automatisch (siehe "Kollektive Rechtsschutzversicherung für SKG Mitglieder") und ohne zusätzliche Kosten in den genannten Gebieten rechtsschutzversichert. Sollte ein Versicherungsfall ein­treten, genügt die Rechtsfallanmeldung an die AXA-ARAG unter Beilage des gültigen Mitgliederausweises der SKG. Die AXAjur - telefonische Rechtsberatung erreichen Sie unter dieser Nummer: 0848 11 11 00 (Mo - Fr 8.00  - 17.00 Uhr)

Kollektive Rechtsschutzversicherung Police 14.266.183

Kontakt: info@hovawart.ch

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