Eine Dienstleistung der SKG
Aufgrund der vielen gesetzlichen Bestimmungen werden Hundehaltende immer öfter in Administrativ- und Strafverfahren verwickelt. Die SKG hat deshalb für ihre Mitglieder eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, welche in solchen Fällen Unterstützung bietet und die Kosten übernimmt. Es handelt sich dabei um eine ganz speziell auf die Bedürfnisse der Hundehaltenden zugeschnittene Versicherung, welche dort hilft, wo die meisten anderen Rechtsschutzversicherungen keine Deckung bieten, nämlich im Straf-, Schadenersatz- und Verwaltungsrecht. Zudem profitieren die SKG Mitglieder vom Beratungs-Rechtsschutz und seit 2016 neu auch vom Nachbar- und Versicherungsrecht.
Ist eine Person gebissen worden, folgt eine Meldung des Hundes an das Veterinäramt. Dort wird in einem Verwaltungsverfahren die Gefährlichkeit des Hundes abgeklärt. Für die Unterstützung in diesem Verfahren kommt die Rechtsschutzversicherung für SKG-Mitglieder auf. Manchmal folgt sogar noch ein Strafverfahren wegen Körperverletzung. Auch dieses Verfahren ist von der Versicherung abgedeckt.
Alle SKG-Mitglieder sind automatisch (siehe "Kollektive Rechtsschutzversicherung für SKG Mitglieder") und ohne zusätzliche Kosten in den genannten Gebieten rechtsschutzversichert. Sollte ein Versicherungsfall eintreten, genügt die Rechtsfallanmeldung an die AXA-ARAG unter Beilage des gültigen Mitgliederausweises der SKG. Die AXAjur - telefonische Rechtsberatung erreichen Sie unter dieser Nummer: 0848 11 11 00 (Mo - Fr 8.00 - 17.00 Uhr)