... ist offen für Hunde ab 24 Monaten, deren Hüfte noch nicht geröngt sind, deren Besitzer keine Zuchtabsichten haben, die einen bereits bekannten zuchtausschliessenden Fehler haben oder die kastriert sind. Sie umfasst die offizielle Wesensprüfung des SHC und eine unverbindliche Exterieurbeurteilung durch je einen ausgebildete Ausstellungsrichter resp. eine ausgebildete Richterin. Zur Erwachsenenbeurteilung angemeldete Hunde müssen im SHSB registriert sein.
Achtung: Das Absolvieren der Erwachsenenbeurteilung ist keine Zulassung zur Zucht!
Chemisch kastrierte Hunde können nur an der Exterieurbeurteilung teilnehmen.
Bei der Körung und der Erwachsenenbeurteilung darf der Hund nur durch eine Person vorgeführt werden.