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Züchten im SHC

Zuchtzulassung (Körung)

Die Zuchtzulassungsprüfung (ZZP) ist die offizielle Zuchttauglichkeitsprüfung für Hovawarte in der Schweiz. Sie besteht aus einem offiziellen Wesenstest und einer verbindlichen Exterieurbeurteilung durch je eine ausgebildete Ausstellungsrichterin resp. einen ausgebildeten Ausstellungsrichter. Das Bestehen der Verhaltens- und Exterieur-Überprüfung ist Voraussetzung für die Zuchtzulassung.

Zur ZZP zugelassen sind Hunde ab 24 Monaten, deren Hüfte auf Hüftgelenksdysplasie geröngt und offiziell ausgewertet worden sind, mit Befund HD-A und/oder HD-B. Eine Kopie des HD-Zeugnisses der offiziellen Auswertungsstelle Vetsuisse Fakultät Zürich oder Bern ist der Anmeldung unbedingt beizulegen.

Nach dem SHC-Zuchtreglement müssen Hunde für das HD-Röntgen ein Mindestalter von 15 Monaten haben. Diese Bestimmung gilt zwingend für alle in der Schweiz wohnhaften Hunde, also auch für alle Importhunde. Für die ZZP muss dieses Alter unbedingt eingehalten werden!

Gebühren

  1. Zuchtzulassungsprüfung (ZZP) CHF 150.-
  2. Erwachsenenbeurteilung (EWB) CHF 100.-
  3. ZZP nach vorheriger EWB CHF 50.-
  4. Junghundebegutachtung (JHB) CHF 60.-
  5. Decktaxe an Rüdenbesitzer (für erfolgten Deckakt) CHF 200.-
  6. Welpentaxe an Deckrüdenbesitzer (pro eingetragenen Welpen) CHF 100.-
  7. Züchtertaxe an SHC (pro eingetragenen Welpen) CHF 100.-

Ziff. 1. - 4.: Nichtmitglieder beim SHC bezahlen die doppelte Gebühr. Für Junghunde ausländischer Besitzer mit einem Elternteil aus der Schweiz gelten die Gebühren für SHC-Mitglieder.

Wichtige Voraussetzungen

  • Ohne HD-Ergebnisse ist die Anmeldung ungültig.
  • Mindestalter 15 Monate für HD-Röntgen.
  • Nur im SHSB eingetragene Hunde sind zur Zuchtzulassungsprüfung zugelassen.
  • Chemisch kastrierte Hunde sind von der Zuchtzulassungsprüfung ausgeschlossen.
  • Der Hund wird nur durch eine Person vorgeführt.

Erwachsenenbeurteilung

.. ist offen für Hunde ab 24 Monaten, deren Hüfte noch nicht geröngt sind, deren Besitzer keine Zuchtabsichten haben, die einen bereits bekannten zuchtausschliessenden Fehler haben oder die kastriert sind. Sie umfasst die offizielle Wesensprüfung des SHC und eine unverbindliche Exterieurbeurteilung durch je einen ausgebildete Ausstellungsrichter resp. eine ausgebildete Richterin. Zur Erwachsenenbeurteilung angemeldete Hunde müssen im SHSB registriert sein.

Achtung
Das Absolvieren der Erwachsenenbeurteilung ist keine Zulassung zur Zucht!
Chemisch kastrierte Hunde können nur an der Exterieurbeurteilung teilnehmen.
Bei der Erwachsenenbeurteilung darf der Hund nur durch eine Person vorgeführt werden.

Körung Hovawart Menschen-Hindernis
Körung Hovawart Lärm

Junghundebegutachtung

Die Junghundebegutachtung ist die Beurteilung möglichst vollzähliger in der Schweiz gezüchteter Würfe, die zwischen 7 und 13 Monate alt sind oder aus dem Ausland importierter Junghunde im Rahmen einer ersten Exterieurbeurteilung und einem kleinen Wesenstest. Für die Hundebesitzer/innen ist die Junghundebegutachtung Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch im Sinn einer Standortbestimmung und zur Beantwortung von Fragen rund um den heranwachsenden Hund. Für den jugendlichen Vierbeiner letztlich ist der Anlass ein Freudentag verbunden mit Spiel und Spass mit gleichaltrigen Artgenossen und einem Wiedersehen mit der Mutter, den Geschwistern und seiner Züchterfamilie.

Kontakt: info@hovawart.ch

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